Reklamationen
Dem Käufer stehen keine Rechte aus einer mangelhaften Leistung zu, wenn der Mangel durch den Käufer verursacht wurde.
Ein Mangel ist kein Verschleiß, der durch normalen Gebrauch entsteht.
Der Käufer kann Mängel innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Ware reklamieren.
Diese Frist läuft nicht für den Zeitraum, in dem der Käufer die Ware nicht nutzen kann, wenn er zu Recht auf den Mangel hingewiesen hat.
Für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erhalt der Ware wird vermutet, dass der Mangel der Ware bereits bei Erhalt der Ware bestand, es sei denn, die Art der Ware oder des Mangels schließt dies aus.
Der Käufer sollte unverzüglich nach Entdeckung des Mangels eine Reklamation beim Verkäufer oder bei der für die Behebung des Mangels zuständigen Person einreichen.
Bei der Geltendmachung einer Reklamation muss der Käufer seine Kontaktdaten, eine Beschreibung des Mangels und eine Anfrage zur Bearbeitung der Reklamation angeben.
Der Käufer ist verpflichtet, den Kauf der Ware nachzuweisen (z.B. durch einen Kaufbeleg) und dem Verkäufer den zu reklamierenden Gegenstand zum Zeitpunkt der Reklamation oder unverzüglich danach zu übergeben oder zu liefern.
Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, hat der Käufer das Recht, die kostenlose Beseitigung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen, so dass dem Käufer keine unbillige Härte entsteht, entweder durch Reparatur der Sache oder durch Lieferung einer neuen Sache.
Die Entscheidung, ob der Mangel durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer neuen Sache behoben werden soll, obliegt dem Käufer. Dies gilt jedoch nicht, wenn die vom Käufer gewählte Methode unmöglich oder im Vergleich zu der anderen unverhältnismäßig teuer wäre.
Ob die vom Käufer gewählte Methode zur Behebung des Mangels unmöglich oder unverhältnismäßig teuer ist, wird insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Mangels, den Wert, den die Sache ohne den Mangel gehabt hätte, und die Frage beurteilt, ob der Mangel mit der zweiten Methode ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer behoben werden kann.
Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Reklamation erledigt und der Verbraucher darüber informiert werden, es sei denn, der Verkäufer und der Verbraucher vereinbaren eine längere Frist.
Dies gilt nicht, wenn der Käufer dem Verkäufer nicht die erforderliche Mitwirkung gewährt, ohne die der Verkäufer die Reklamation nicht erledigen kann (insbesondere wenn der Käufer den reklamierten Gegenstand nicht aushändigt).
Der Verkäufer kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn diese unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Mangels und den Wert, den die Sache ohne den Mangel hätte.
Verweigert der Verkäufer die Beseitigung des Mangels oder ergibt sich aus der Erklärung des Verkäufers oder den Umständen, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder nicht ohne unzumutbare Härte für den Käufer behoben werden kann, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis zu verlangen (der sich aus der Differenz zwischen dem Wert der Sache ohne den Mangel und der vom Käufer erhaltenen mangelhaften Sache ergibt).
Der Käufer hat außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder einen angemessenen Preisnachlass zu verlangen, wenn der Mangel wiederholt auftritt, wenn es sich um einen wesentlichen Mangel handelt oder wenn der Verkäufer die Beanstandung nicht innerhalb der oben genannten Frist behebt und den Verbraucher informiert.
Der Käufer ist jedoch nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Mangel unerheblich ist.
Es wird vermutet, dass der Mangel nicht unerheblich ist, bis der Verkäufer das Gegenteil beweist.
Tritt an der Ware ein Mangel auf, der eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass er zuvor die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer neuen Sache verlangen muss.
Bei Rücktritt vom Vertrag erstattet der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis unverzüglich zurück, nachdem er die Ware erhalten oder der Käufer nachgewiesen hat, dass er die Ware versandt hat.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung über das Datum und die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation auszustellen, einschließlich einer Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reparatur, oder eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Käufer Anspruch auf eine Entschädigung für die mit der Reklamation verbundenen Kosten.
Solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus der mangelhaften Leistung nicht nachgekommen ist, muss der Käufer den ausstehenden Kaufpreis oder einen Teil davon nicht bezahlen.
